Fachstelle Sucht Ammerland - Spielsucht
Pathologisches Glücksspiel ("Spielsucht") hat viele Gesichter: Das Spielen am Glücksspielautomaten, Roulette, Wetten, Pokern oder Lotto. Die Variationen haben alle etwas gemeinsam: Es geht um Glück und um Geld.
Aus anfänglichen Spaß und Vergnügen kann sich ein ernsthaftes problematisches Verhalten entwickeln. Kennzeichen hierfür sind u.a.:
- Verlust der Kontrolle über Spielhäufigkeit, Spieldauer und Einsatzhöhe,
- häufiges Denken ans Spielen, Grübeleien über vergangene Spielabläufe und die Planung des nächsten Spielerlebnis,
- verstärkte Aktivitäten zur Geldbeschaffung,
- Probleme in Ehe und Partnerschaft aufgrund des Spielens,
- Vernachlässigung von Verpflichtungen und des Berufs zugunsten des Glücksspiels,
- anhaltender starker Wunsch, eine Art Zwang, spielen zu wollen,
- wiederholtes oder andauerndes Spielen trotz des Wissens um die Probleme, die durch das Spielen entstehen.
Folgen des Glücksspiels sind oft genug Verschuldung, zerrüttete Partnerschaften, Arbeitsplatzverlust und psychische Erkrankungen. Pathologisches Glücksspiel ist als Erkrankung anerkannt. Bundesweit gibt es ein ausgebautes Netz von Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen.
Spielsucht ist ein ernsthaftes Problem und keine Charakterschwäche! Die Fachstelle Sucht im Landkreis Ammerland bietet daher Beratung für Menschen mit einer Glücksspielproblematik an. Auch Partner, Freunde, Kollegen etc. können sich beraten lassen.
Prävention Spielsucht
Im Tätigkeitsfeld "Prävention und Beratung pathologisches Glücksspiel" bieten wir folgende Angebote an:
- Beratung von Betroffenen und deren Angehörigen,
- Präventionsveranstaltungen für Schulen (ab 9. Klasse),
- Fortbildungsveranstaltungen,
- Informationsveranstaltungen,
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Gruppengespräche:
Die Fachstelle bietet ein regelmäßiges, geleitetes Gruppenangebot für Spieler an.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!
Schulungen
Der Erste Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Bundesländer, der den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2008 ergänzt und erweitert, ist am 01.07.2012 in Kraft getreten. Im Anhang zum GlüStV sind Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspiel Sucht vorgegeben. Somit sind auch im Land Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebene, neue Anforderungen an den Betrieb einer Spielstätte in Kraft getreten. Hierzu zählt die Verpflichtung der Spielhallenbetreiber, ihr Spielhallenpersonal hinsichtlich der Vermeidung von Glücksspielsucht zu schulen. Das Diakonische Werk Oldenburg bietet solche Schulungen an. Im Rahmen eines 6 Unterrichtsstunden umfassenden Programms werden die Teilnehmer bezüglich der Gefahren der Glücksspielsucht informiert und sensibilisiert. Zudem werden Sie in der Ansprache von problematisch spielenden Gästen geschult.
Informationen und Gesetzestexte zum Glücksspielstaatsvertrag finden Sie u.a. bei Wikipedia
Links zu Thema Spielsucht
Hier finden Sie weiterführende Links zum Thema "Glücksspielsucht":
Webseite der BzgA mit Informationen zu einzelnen Glücksspielen und zur Glücksspielsucht:
www.spielen-mit-verantwortung.de
Selbsttest der BzgA auf:
www.check-dein-spiel.de
Webseite der DHS mit Zahlen, Daten und Fakten:
www.dhs.de
Webseite des "Fachverband Glücksspielsucht e.V." mit Adressen, Informationen und aktueller Presse:
www.gluecksspielsucht.de